Aufsichtspflicht
- Die Aufsichtspflicht der Betreuerinnen beginnt erst, wenn das Kind aus der Schule kommt.
- Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit den Erziehungsberechtigten z.B. Festen und Ausflügen sind die Eltern aufsichtspflichtig.
- Kinder dürfen nur mit Rücksprache der Eltern alleine nach Hause gehen, die Eltern müssen es in der Betreuung unterschreiben.